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13. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie, Fulda,
3. bis 5.11.05
Rechtliche Grenzen der Behandlung
Professor Dr. Hans-Ludwig Schreiber zur bevorstehenden Gesetzgebung
(Abstract zum Symposium Ethik und Recht I)
In die Diskussion über die Behandlung am Lebensende ist Bewegung
gekommen. Sowohl das Justizministerium als auch die Enquête-Kommission
des Bundestages für Recht und Ethik in der Medizin als auch der Nationale
Ethikrat haben Vorstellungen für gesetzliche Regelungen vorgelegt.
Im Mittelpunkt der Überlegungen steht die Patientenverfügung.
Mit ihr soll der Wille über eine Begrenzung der Behandlung auch in
Situationen transportiert werden, in denen eine Einwilligungsfähigkeit
des Patienten nicht mehr besteht. Die Vorstellungen über die Reichweite
einer Patientenverfügung sind aber unterschiedlich. Die Enquête-Kommission
will Patientenverfügungen nur in Fallkonstellationen gelten lassen,
in denen das Grundleiden irreversibel ist und trotz medizinischer Behandlung
nach ärztlicher Erkenntnis bald zum Tode führen wird. Der Entwurf
des Justizministeriums und auch der Ethikrat wollen diese Begrenzung auf
die unmittelbare Sterbephase nicht.
Dass der Tod in kurzer Zeit oder alsbald eintreten soll, wie es die
Enquête-Kommission des Bundestages will, wird man nicht verlangen
dürfen. In Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Bundesärztekammer
wird vorgeschlagen, den Eintritt des Todes in absehbarer Zeit genügen
zu lassen. Dann soll eine Behandlung zur Lebensverlängerung nicht
mehr bestehen. Palliativmedizinische Maßnahmen mit dem Akzent auf
pflegerischer Betreuung, menschlicher Zuwendung, Körperpflege, Lindern
von Schmerzen, Atemnot und Übelkeit sowie das Stillen von Hunger
und Durst sollen dann an die Stelle treten. Eine künstliche Ernährung
kann dazu gehören, muss es aber nicht.
Kritisiert wird das einseitige Abstellen auf Patientenverfügungen.
Auch ein auf andere Weise zu ermittelnder Wille des Patienten soll gelten.
Man sollte die Frage nicht mit vorgefertigten Patientenverfügungen
quasi auf juristische Flaschen ziehen.
Ansprechpartner:
Prof. Dr. Hans-Ludwig Schreiber
Universität Göttingen
Abt. Arzt- und Arzneimittelrecht
Platz der Göttinger Sieben Nr. 6
37073 Göttingen
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PRESSE-Kontakt:
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