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13. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie, Fulda, 3. bis 5.11.05

Rechtliche Grenzen der Behandlung

Professor Dr. Hans-Ludwig Schreiber zur bevorstehenden Gesetzgebung
(Abstract zum Symposium Ethik und Recht I)
In die Diskussion über die Behandlung am Lebensende ist Bewegung gekommen. Sowohl das Justizministerium als auch die Enquête-Kommission des Bundestages für Recht und Ethik in der Medizin als auch der Nationale Ethikrat haben Vorstellungen für gesetzliche Regelungen vorgelegt. Im Mittelpunkt der Überlegungen steht die Patientenverfügung. Mit ihr soll der Wille über eine Begrenzung der Behandlung auch in Situationen transportiert werden, in denen eine Einwilligungsfähigkeit des Patienten nicht mehr besteht. Die Vorstellungen über die Reichweite einer Patientenverfügung sind aber unterschiedlich. Die Enquête-Kommission will Patientenverfügungen nur in Fallkonstellationen gelten lassen, in denen das Grundleiden irreversibel ist und trotz medizinischer Behandlung nach ärztlicher Erkenntnis bald zum Tode führen wird. Der Entwurf des Justizministeriums und auch der Ethikrat wollen diese Begrenzung auf die unmittelbare Sterbephase nicht.
Dass der Tod in kurzer Zeit oder alsbald eintreten soll, wie es die Enquête-Kommission des Bundestages will, wird man nicht verlangen dürfen. In Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Bundesärztekammer wird vorgeschlagen, den Eintritt des Todes in absehbarer Zeit genügen zu lassen. Dann soll eine Behandlung zur Lebensverlängerung nicht mehr bestehen. Palliativmedizinische Maßnahmen mit dem Akzent auf pflegerischer Betreuung, menschlicher Zuwendung, Körperpflege, Lindern von Schmerzen, Atemnot und Übelkeit sowie das Stillen von Hunger und Durst sollen dann an die Stelle treten. Eine künstliche Ernährung kann dazu gehören, muss es aber nicht.
Kritisiert wird das einseitige Abstellen auf Patientenverfügungen. Auch ein auf andere Weise zu ermittelnder Wille des Patienten soll gelten. Man sollte die Frage nicht mit vorgefertigten Patientenverfügungen quasi auf juristische Flaschen ziehen.
Ansprechpartner:
Prof. Dr. Hans-Ludwig Schreiber
Universität Göttingen
Abt. Arzt- und Arzneimittelrecht
Platz der Göttinger Sieben Nr. 6
37073 Göttingen
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PRESSE-Kontakt:
MWM-Vermittlung
Kirchweg 3 B, 14129 Berlin
Tel.: (030) 803 96 86, Fax: -87
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