AKTUELLE MITTEILUNGEN
STARTSEITE
JUSTIN WESTHOFF
ANDREA WESTHOFF
MWM-VERMITTLUNG
PROJEKTE + REFERENZEN
KOOPS + LINKS

 

 

13. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie, Fulda, 3. bis 5.11.05

Künstliche Ernährung am Lebensende:
Gemeinsame Entscheidung zwischen Patienten, Angehörigen, Ärzten und Pflegepersonal

handout von Prof. Cornel Sieber
"Man ist, solange man isst" – dieser Slogan zeigt, wie stark Ernährung mit Leben an sich verbunden wird. Kalorien- und Flüssigkeitszufuhr kann aber am Lebensende zur Crux werden, weil bei fehlender oder gestörter Möglichkeit zum Schlucken die "normale" Nahrungsaufnahme unmöglich wird. Die ethische Grundfrage in solchen Situationen ist meist, ob durch eine Fortsetzung der Ernährung, zum Beispiel durch Magensonde oder Infusion, Leiden unnötig verlängert wird.
Bei den verschiedenen künstlichen Ernährungsmethoden geht es immer auch um ethische Fragen. In letzter Zeit ist darüber in der Öffentlichkeit viel berichtet worden, etwa, über die Diskussion zwischen dem "Gemeinsamen Bundesausschuss" der Ärzte und Krankenkassen einerseits und Interessengruppen sowie Bundesgesundheitsministerium andererseits*.
Der Fall der amerikanischen Wachkomapatientin Terry Schiavo hat plakativ gezeigt, wie sehr derartige ethische Fragen viele Menschen berühren. Er machte auch deutlich, dass in diesen menschlichen Grenzsituationen neben der Medizinethik auch das Rechtssystem an seine Grenzen stößt.
Auch beim kürzlich verstorbenen Papst zeigte sich die Problematik der Ernährung schwer kranker Menschen, wenngleich etwas anders. In fortgeschrittenen Stadien der Parkinson-Erkrankung kommt es oft zu Schluckstörungen mit der Folge, dass nach einer Lungenentzündung Nahrungsbestandteile in die Bronchien gelangen ("Aspirationspneumonie"). Dies war der Grund dafür, dass bei diesem Papst ein Luftröhrenschnitt vorgenommen wurde und später auch für die Ernährung über eine Magensonde in den letzten Wochen seines Lebens.
Die Frage, wie intensiv ein Mensch am Lebensende künstlich ernährt werden soll, sollte immer im Team entschieden und individuell umgesetzt werden. Auch kann sie beim gleichen Menschen im Lauf der Zeit zu unterschiedlichen Entscheidungen führen.
In diesem Prozess der Entscheidungsfindung sind Patientenverfügungen für Patienten und Angehörige ebenso eine große Hilfe wie für Ärzte und Krankenpflegepersonal. Es ist zu hoffen, dass die Anzahl von Menschen, die eine Patientenverfügung verfassen, möglichst bald zunehmen wird – zur Zeit sind es in Deutschland weniger als zehn Prozent. Patientenverfügungen sollten möglichst mit einer Behandlungsvollmacht kombiniert werden.
Die Bundesärztekammer hat im Jahr 2004 entschieden, dass bei einer palliativen (also vorrangig lindernden) medizinischen Betreuung auch Flüssikgeits- und/oder Nahrungszufuhr eingeschränkt oder beendet werden können, bedeutet für Betreuer eine weitere Hilfestellung, nicht zuletzt auch aus Gründen der Rechtssicherheit.
Ansprechpartner:
Prof. Dr. med. Cornel Sieber
Klinikum Nürnberg der Universität Erlangen-Nürnberg
Prof. Ernst Nathan-Straße 1
90419 Nürnberg
> Mail
* www.g-ba.de
PRESSE-Kontakt:
MWM-Vermittlung
Kirchweg 3 B, 14129 Berlin
Tel.: (030) 803 96 86, Fax: -87
> Mail

 
 
© xxmed.de, 2001