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13. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie, Fulda,
3. bis 5.11.05
Künstliche Ernährung am Lebensende:
Gemeinsame Entscheidung zwischen Patienten, Angehörigen, Ärzten
und Pflegepersonal
handout von Prof. Cornel Sieber
"Man ist, solange man isst" dieser Slogan zeigt, wie
stark Ernährung mit Leben an sich verbunden wird. Kalorien- und Flüssigkeitszufuhr
kann aber am Lebensende zur Crux werden, weil bei fehlender oder gestörter
Möglichkeit zum Schlucken die "normale" Nahrungsaufnahme unmöglich
wird. Die ethische Grundfrage in solchen Situationen ist meist, ob durch
eine Fortsetzung der Ernährung, zum Beispiel durch Magensonde oder
Infusion, Leiden unnötig verlängert wird.
Bei den verschiedenen künstlichen Ernährungsmethoden geht
es immer auch um ethische Fragen. In letzter Zeit ist darüber in
der Öffentlichkeit viel berichtet worden, etwa, über die Diskussion
zwischen dem "Gemeinsamen Bundesausschuss" der Ärzte und Krankenkassen
einerseits und Interessengruppen sowie Bundesgesundheitsministerium andererseits*.
Der Fall der amerikanischen Wachkomapatientin Terry Schiavo hat plakativ
gezeigt, wie sehr derartige ethische Fragen viele Menschen berühren.
Er machte auch deutlich, dass in diesen menschlichen Grenzsituationen
neben der Medizinethik auch das Rechtssystem an seine Grenzen stößt.
Auch beim kürzlich verstorbenen Papst zeigte sich die Problematik
der Ernährung schwer kranker Menschen, wenngleich etwas anders. In
fortgeschrittenen Stadien der Parkinson-Erkrankung kommt es oft zu Schluckstörungen
mit der Folge, dass nach einer Lungenentzündung Nahrungsbestandteile
in die Bronchien gelangen ("Aspirationspneumonie"). Dies war der Grund
dafür, dass bei diesem Papst ein Luftröhrenschnitt vorgenommen
wurde und später auch für die Ernährung über eine
Magensonde in den letzten Wochen seines Lebens.
Die Frage, wie intensiv ein Mensch am Lebensende künstlich ernährt
werden soll, sollte immer im Team entschieden und individuell umgesetzt
werden. Auch kann sie beim gleichen Menschen im Lauf der Zeit zu unterschiedlichen
Entscheidungen führen.
In diesem Prozess der Entscheidungsfindung sind Patientenverfügungen
für Patienten und Angehörige ebenso eine große Hilfe wie
für Ärzte und Krankenpflegepersonal. Es ist zu hoffen, dass
die Anzahl von Menschen, die eine Patientenverfügung verfassen, möglichst
bald zunehmen wird zur Zeit sind es in Deutschland weniger als
zehn Prozent. Patientenverfügungen sollten möglichst mit einer
Behandlungsvollmacht kombiniert werden.
Die Bundesärztekammer hat im Jahr 2004 entschieden, dass bei einer
palliativen (also vorrangig lindernden) medizinischen Betreuung auch Flüssikgeits-
und/oder Nahrungszufuhr eingeschränkt oder beendet werden können,
bedeutet für Betreuer eine weitere Hilfestellung, nicht zuletzt auch
aus Gründen der Rechtssicherheit.
Ansprechpartner:
Prof. Dr. med. Cornel Sieber
Klinikum Nürnberg der Universität Erlangen-Nürnberg
Prof. Ernst Nathan-Straße 1
90419 Nürnberg
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