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Brustkrebs: Der Pathologe im Zentrum der Diagnostik

89. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Pathologie Wuppertal, 18. – 21. Mai 05

Pressetext von Prof. Helmut E. Gabbert, Düsseldorf

Mit fast 50.000 Neuerkrankungen pro Jahr ist Brustkrebs die häufigste Krebserkrankung bei Frauen, an der – statistisch gesehen – nahezu jede zehnte Frau im Laufe ihres Lebens erkrankt. Erfreulicherweise ist es aber gelungen, die Überlebensrate von Brustkrebspatientinnen spürbar auf mittlerweile 76 Prozent zu erhöhen. Dies ist das Ergebnis verbesserter Früherkennung sowie fachübergreifender Anstrengungen, an denen unter anderem Gynäkologen, Krebsärzte, Radiologen und Strahlentherapeuten beteiligt sind.
Kaum bekannt ist jedoch, dass auch beim Brustkrebs Pathologinnen und Pathologen eine zentrale Rolle in Diagnostik und Therapieplanung spielen und damit sowohl für die betroffenen Patientinnen als auch die behandelnden Ärzte unverzichtbare Partner sind.

Im Krankheitsverlauf einer Brustkrebspatientin sind es im Wesentlichen fünf Situationen, in denen der Pathologe tätig wird und mit seinem Untersuchungsergebnis nicht nur die Diagnose stellt, sondern auch maßgeblich das weitere therapeutische Verfahren bestimmt:
1. Der Pathologe stellt die Erstdiagnose
Im Regelfall wird heute die Diagnose "Brustkrebs" vor einer Operation gestellt. Findet sich klinisch oder mammografisch ein verdächtiger Befund, wird eine etwa 1,5 cm lange und 2 mm breite Gewebeprobe (Stanzbiopsie) entnommen, die dann vom Pathologen histologisch untersucht wird. Die Klärung, ob es sich um "gutartiges" oder "bösartiges" Gewebe handelt, wird also vom Pathologen herbei geführt und ist die Grundlage für das weitere therapeutische Vorgehen.
2. Der Pathologe wirkt an der Operation mit
Ist einmal die Diagnose nicht vor der Operation möglich, so kann während der Operation eine Gewebeprobe entnommen werden, die dann im "Schnellschnittverfahren" innerhalb weniger Minuten untersucht wird. Das Untersuchungsergebnis wird vom Pathologen telefonisch in den Operationssaal durchgegeben und entscheidet so darüber, ob – bei einer gutartigen Geschwulst – die Operation beendet werden kann oder – bei einem bösartigen Krebs – eine entsprechende Tumoroperation erfolgen muss.
3. Der Pathologe beeinflusst das Ausmaß der Operation
Die meisten Krebsoperationen können heute brusterhaltend erfolgen. Dabei wird der Tumor einschließlich eines schmalen Saums von gesundem Gewebe entfernt – und eben nicht, wie früher, die ganze Brust. Ob eine "Entfernung im Gesunden" tatsächlich erfolgt ist, ob also das Krebsgewebe komplett herausgeschnitten wurde, befundet wieder der Pathologe. Dies kann während des Eingriffs durch einen Schnellschnitt erfolgen oder nach der Operation.
Sollte der Pathologe im Schnittrand noch Tumorgewebe finden, so muss die Patientin nachoperiert werden, damit es nicht zu einem erneuten Auftreten des Tumors kommt.
4. Der Pathologe ist wichtig für die Vorhersage des weiteren Verlaufs
Entscheidend für das Überleben einer Brustkrebspatientin sowie für die weitere Therapieplanung (Bestrahlung, Chemotherapie) ist die Definition des Tumorstadiums. Dieses wird bestimmt durch die Tumorgröße sowie durch Größe und Zahl von eventuellen Tochtergeschwülsten (Metastasen). Auch diese Klärung erfolgt durch den Pathologen mittels sorgfältiger histologischer Untersuchung aller Lymphknoten, die vom Operateur entfernt wurden. Bei einer Ausschwemmung von Tumorzellen in das Blut kann der Pathologe Metastasen aber auch in allen anderen Organen nachweisen, ebenso im Knochenmark, wo es heute mit modernen Verfahren gelingt, selbst einzelne Tumorzellen zu entdecken.
5. Der Pathologe entscheidet mit über zusätzliche therapeutische Optionen
Ein Teil der Patientinnen weist in ihrem Brustkrebs Andockstellen (Rezeptoren) für bestimmte Hormone auf. Für diese Frauen gibt es eine zusätzliche antihormonelle Therapie (Beispiel: das Präparat "Tamoxifen"), die mittlerweile ein wesentlicher Bestandteil der Behandlung sein kann. Ähnliches gilt für die Blockade von Wachstumsfaktoren durch Antikörper ("Herceptin"). Es ist wiederum der Pathologe, der den Rezeptorstatus mit modernen Verfahren bestimmt und so festlegt, ob eine Patientin auf diese Weise behandelt werden kann.

Zusammengefasst: Pathologinnen und Pathologen schaffen die Voraussetzung für eine individuelle und patientengerechte Therapie – übrigens in ähnlicher Weise bei allen anderen Krebsarten auch.
Voraussetzung dafür sind Erfahrung und große Sorgfalt. Daher ist die Qualitätssicherung in der Pathologie von zentraler Bedeutung. In vielen Instituten ist längst ein Doppelbefundungssystem üblich: Jeder Tumor wird von zwei Pathologen gesehen. Für besonders schwierige Fragen gibt es überregionale "Referenzzentren", die zum Beispiel auf seltenere Krebsarten spezialisiert sind. Zudem tragen "Qualitätszirkel" sowie permanente Fortbildung zur Qualitätssicherung bei.
Dem dienen vor allem auch die Jahrestagungen der Deutschen Gesellschaft für Pathologie. Beim 89. Kongress der DGP mit dem Hauptthema "Brustkrebs" informieren national und international führende Experten über den neuesten Wissensstand. Ohne Zweifel wird die 89. Jahrestagung in Wuppertal dazu beitragen, dass das Fach Pathologie auch in Zukunft seiner zentralen Rolle in der Krebsdiagnostik gerecht wird und zugleich ein Höchstmaß an Patientensicherheit garantiert.
Ansprechpartner:
Prof. Dr.med. Helmut E. Gabbert
Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Pathologie e.V.
Institut für Pathologie der Heinrich-Heine-Universität
Morenstraße 5, Gebäude 14.79
40225 Düsseldorf
Tel: (0211) 811-3339; Fax: -8353
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PRESSE-Kontakt:
MWM-Vermittlung J. Westhoff
Kirchweg 3 B, 14129 Berlin
Tel: (030) 803 96-86, Fax: -87
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