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Brustkrebs: Der Pathologe im Zentrum der Diagnostik
89. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Pathologie Wuppertal,
18. 21. Mai 05
Pressetext von Prof. Helmut E. Gabbert, Düsseldorf
Mit fast 50.000 Neuerkrankungen pro Jahr ist Brustkrebs
die häufigste Krebserkrankung bei Frauen, an der statistisch
gesehen nahezu jede zehnte Frau im Laufe ihres Lebens erkrankt.
Erfreulicherweise ist es aber gelungen, die Überlebensrate von Brustkrebspatientinnen
spürbar auf mittlerweile 76 Prozent zu erhöhen. Dies ist das
Ergebnis verbesserter Früherkennung sowie fachübergreifender
Anstrengungen, an denen unter anderem Gynäkologen, Krebsärzte,
Radiologen und Strahlentherapeuten beteiligt sind.
Kaum bekannt ist jedoch, dass auch beim Brustkrebs Pathologinnen
und Pathologen eine zentrale Rolle in Diagnostik und Therapieplanung spielen
und damit sowohl für die betroffenen Patientinnen als auch die behandelnden
Ärzte unverzichtbare Partner sind.
Im Krankheitsverlauf einer Brustkrebspatientin sind es im Wesentlichen
fünf Situationen, in denen der Pathologe tätig wird und mit
seinem Untersuchungsergebnis nicht nur die Diagnose stellt, sondern auch
maßgeblich das weitere therapeutische Verfahren bestimmt:
1. Der Pathologe stellt die Erstdiagnose
Im Regelfall wird heute die Diagnose "Brustkrebs" vor einer Operation
gestellt. Findet sich klinisch oder mammografisch ein verdächtiger Befund,
wird eine etwa 1,5 cm lange und 2 mm breite Gewebeprobe (Stanzbiopsie)
entnommen, die dann vom Pathologen histologisch untersucht wird. Die Klärung,
ob es sich um "gutartiges" oder "bösartiges" Gewebe handelt, wird also
vom Pathologen herbei geführt und ist die Grundlage für das weitere therapeutische
Vorgehen.
2. Der Pathologe wirkt an der Operation mit
Ist einmal die Diagnose nicht vor der Operation möglich, so kann während
der Operation eine Gewebeprobe entnommen werden, die dann im "Schnellschnittverfahren"
innerhalb weniger Minuten untersucht wird. Das Untersuchungsergebnis wird
vom Pathologen telefonisch in den Operationssaal durchgegeben und entscheidet
so darüber, ob bei einer gutartigen Geschwulst die Operation beendet
werden kann oder bei einem bösartigen Krebs eine entsprechende Tumoroperation
erfolgen muss.
3. Der Pathologe beeinflusst das Ausmaß der Operation
Die meisten Krebsoperationen können heute brusterhaltend erfolgen. Dabei
wird der Tumor einschließlich eines schmalen Saums von gesundem Gewebe
entfernt und eben nicht, wie früher, die ganze Brust. Ob eine "Entfernung
im Gesunden" tatsächlich erfolgt ist, ob also das Krebsgewebe komplett
herausgeschnitten wurde, befundet wieder der Pathologe. Dies kann während
des Eingriffs durch einen Schnellschnitt erfolgen oder nach der Operation.
Sollte der Pathologe im Schnittrand noch Tumorgewebe finden, so muss die
Patientin nachoperiert werden, damit es nicht zu einem erneuten Auftreten
des Tumors kommt.
4. Der Pathologe ist wichtig für die Vorhersage des
weiteren Verlaufs
Entscheidend für das Überleben einer Brustkrebspatientin sowie für die
weitere Therapieplanung (Bestrahlung, Chemotherapie) ist die Definition
des Tumorstadiums. Dieses wird bestimmt durch die Tumorgröße sowie durch
Größe und Zahl von eventuellen Tochtergeschwülsten (Metastasen). Auch
diese Klärung erfolgt durch den Pathologen mittels sorgfältiger histologischer
Untersuchung aller Lymphknoten, die vom Operateur entfernt wurden. Bei
einer Ausschwemmung von Tumorzellen in das Blut kann der Pathologe Metastasen
aber auch in allen anderen Organen nachweisen, ebenso im Knochenmark,
wo es heute mit modernen Verfahren gelingt, selbst einzelne Tumorzellen
zu entdecken.
5. Der Pathologe entscheidet mit über zusätzliche therapeutische
Optionen
Ein Teil der Patientinnen weist in ihrem Brustkrebs Andockstellen (Rezeptoren)
für bestimmte Hormone auf. Für diese Frauen gibt es eine zusätzliche antihormonelle
Therapie (Beispiel: das Präparat "Tamoxifen"), die mittlerweile ein wesentlicher
Bestandteil der Behandlung sein kann. Ähnliches gilt für die Blockade
von Wachstumsfaktoren durch Antikörper ("Herceptin"). Es ist wiederum
der Pathologe, der den Rezeptorstatus mit modernen Verfahren bestimmt
und so festlegt, ob eine Patientin auf diese Weise behandelt werden kann.
Zusammengefasst: Pathologinnen und Pathologen schaffen die Voraussetzung
für eine individuelle und patientengerechte Therapie übrigens in ähnlicher
Weise bei allen anderen Krebsarten auch.
Voraussetzung dafür sind Erfahrung und große Sorgfalt. Daher
ist die Qualitätssicherung in der Pathologie von zentraler Bedeutung.
In vielen Instituten ist längst ein Doppelbefundungssystem üblich:
Jeder Tumor wird von zwei Pathologen gesehen. Für besonders schwierige
Fragen gibt es überregionale "Referenzzentren", die zum Beispiel
auf seltenere Krebsarten spezialisiert sind. Zudem tragen "Qualitätszirkel"
sowie permanente Fortbildung zur Qualitätssicherung bei.
Dem dienen vor allem auch die Jahrestagungen der Deutschen Gesellschaft
für Pathologie. Beim 89. Kongress der DGP mit dem Hauptthema "Brustkrebs"
informieren national und international führende Experten über den neuesten
Wissensstand. Ohne Zweifel wird die 89. Jahrestagung in Wuppertal dazu
beitragen, dass das Fach Pathologie auch in Zukunft seiner zentralen Rolle
in der Krebsdiagnostik gerecht wird und zugleich ein Höchstmaß an Patientensicherheit
garantiert.
Ansprechpartner:
Prof. Dr.med. Helmut E. Gabbert
Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Pathologie e.V.
Institut für Pathologie der Heinrich-Heine-Universität
Morenstraße 5, Gebäude 14.79
40225 Düsseldorf
Tel: (0211) 811-3339; Fax: -8353
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PRESSE-Kontakt:
MWM-Vermittlung J. Westhoff
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