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56. Kongress der deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe
Berlin, ICC, 19. bis 22. September 2006

Frauen in Deutschland mit Kinderwunsch dürfen nicht schlechter behandelt werden als im Ausland

Berlin, 19. September 2006 – Mehrlingsschwangerschaften stellen sowohl für die Mutter als auch das Ungeborene ein gesundheitliches Problem dar. Bei der „künstlichen Befruchtung“ entstehen überhäufig Zwillinge oder Drillinge. Anders als im Ausland verbietet in Deutschland das Embryonenschutzgesetz die Einpflanzung eines Embryos, der nach vorhergehender Untersuchung am ehesten eine Chance hat, sich einzunisten und zu entwickeln. Durch die Einpflanzung mehrerer Embryonen versucht man hierzulande die Schwangerschaftsrate bei „künstlicher Befruchtung“ zu verbessern, nimmt so aber auch das höhere Risiko in Kauf.
Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) hat heute zusammen mit dem Dachverband für Reproduktionsbiologie und -medizin (DVR) an die Justizminister der Länder einen Brief geschrieben, um es auch hier zu ermöglichen, einen oder höchstens zwei ausgewählte Embryonen einzupflanzen und Rechtssicherheit zu erreichen, ob eine entsprechende Auslegung des Embryonenschutzgesetzes auch bei uns diese Auswahl eines einpflanzungsfähigen Embryos zulässt oder ob dafür eine Änderung des Gesetzes erforderlich wäre. Wenn die Justizminister diese Anfrage positiv beantworten, wird es auch in Deutschland – ähnlich wie im umliegenden Ausland – möglich, die Patientinnen nach dem neusten Stand der Forschung zu helfen.

Pressestelle DGGG 2006:
MWM-Vermittlung
Kirchweg 3 B, 14129 Berlin
Tel.während des Kongresses, 8.00-18.00 Uhr (bis 22.9.): 030/3038-82358
Office: 030/803 96-86; Fax: -87
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