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56. Kongress der deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und
Geburtshilfe
Berlin, ICC, 19. bis 22. September 2006
Frauen in Deutschland mit Kinderwunsch dürfen nicht
schlechter behandelt werden als im Ausland
Berlin, 19. September 2006 – Mehrlingsschwangerschaften
stellen sowohl für die Mutter als auch das Ungeborene ein gesundheitliches
Problem dar. Bei der „künstlichen Befruchtung“ entstehen
überhäufig Zwillinge oder Drillinge. Anders als im Ausland verbietet
in Deutschland das Embryonenschutzgesetz die Einpflanzung eines Embryos,
der nach vorhergehender Untersuchung am ehesten eine Chance hat, sich
einzunisten und zu entwickeln. Durch die Einpflanzung mehrerer Embryonen
versucht man hierzulande die Schwangerschaftsrate bei „künstlicher
Befruchtung“ zu verbessern, nimmt so aber auch das höhere Risiko
in Kauf.
Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG)
hat heute zusammen mit dem Dachverband für Reproduktionsbiologie
und -medizin (DVR) an die Justizminister der Länder einen Brief geschrieben,
um es auch hier zu ermöglichen, einen oder höchstens zwei ausgewählte
Embryonen einzupflanzen und Rechtssicherheit zu erreichen, ob eine entsprechende
Auslegung des Embryonenschutzgesetzes auch bei uns diese Auswahl eines
einpflanzungsfähigen Embryos zulässt oder ob dafür eine
Änderung des Gesetzes erforderlich wäre. Wenn die Justizminister
diese Anfrage positiv beantworten, wird es auch in Deutschland –
ähnlich wie im umliegenden Ausland – möglich, die Patientinnen
nach dem neusten Stand der Forschung zu helfen.
Pressestelle DGGG 2006:
MWM-Vermittlung
Kirchweg 3 B, 14129 Berlin
Tel.während des Kongresses, 8.00-18.00 Uhr (bis 22.9.): 030/3038-82358
Office: 030/803 96-86; Fax: -87
Mail
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