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PK: Behinderte im Dschungel der Zuständigkeiten

"Nehmt mir mein Bein ab und gebt mir dafür meinen Kopf zurück"
  Zusammenfassung Pressekonferenz 10.3.11
Alle anderen Unterlagen siehe weiter unten
Das Schicksal der ARD-Moderatorin Monika Lierhaus hat zu Recht große Aufmerksamkeit erlangt. Sie hatte ein lebensbedrohliches Aneurysma, eine Ausstülpung eines Blutgefäßes im Gehirn. In der Folge des Hirnschadens erlitt sie eine langwierige Behinderung und hat sich mühsam wieder "zurück ins Leben gekämpft".
Ein anderer in der Öffentlichkeit bekannter Fall ist der Sturz des Kandidaten Samuel Koch bei "Wetten das?". Auch er erlitt eine neurologische Behinderung, und es ist bis heute nicht klar, ob er lebenslang gelähmt sein wird oder nicht.
Die Mehrzahl der Menschen mit erworbenem Hirnschaden hingegen genießt nicht so viel Aufmerksamkeit und Unterstützung. Gemeint sind Schädelhirnverletzungen, die in Deutschland jedes Jahr bei 270.000 Menschen durch einen Unfall eintreten – rund die Hälfte im Alter unter 25 Jahren. Bei ihrer Versorgung gibt es eine Kluft zwischen dem, was individuell notwendig ist und den Angeboten des Sozialsysstems.Ursachen sind unter anderem Unfälle im Straßenverkehr, im Haushalt oder bei Spiel und Sport. Alle zwei Minuten erleidet ein Mensch in Deutschland ein solches Trauma. Diese Menschen und auch ihre Angehörigen sind oft lebenslang auf Hilfe angewiesen.
Eigentlich sind die entsprechenden Sozialgesetze in Deutschland ordentlich. Es hapert jedoch an der Umsetzung. Ansprüche von Behinderten, auch solchen mit Schäden am Zentralen Nervensystem (ZNS), werden nach dem neunten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB IX) geregelt. Dies ist jedoch kein "Leistungsgesetz". Das heißt zum einen, dass nicht in jedem Fall gezahlt wird – folglich werden viele Betroffene in die Armutsfalle getrieben. Zum anderen gibt es ein Wirrwarr an Zuständigkeiten, und das für Menschen, deren Möglichkeiten, ihre Rechte einzufordern, ohnehin beeinträchtigt sind. Viele der durchaus vorhandenen Angebote werden somit nicht wahrgenommen. Zu allem Überfluss bringt diese Regelung nicht einmal gesamtwirtschaftliche Vorteile: Durch den Mangel an Koordination geben die verschiedenen Institutionen wie Krankenkassen, Unfall- oder Rentenversicherungen und Träger der Sozial- oder Jugendhilfe sehr viel Geld an falschen Stellen aus.
Für die Behandlung, die Rehabilitation sowie den Ausgleich krankheitsbedingter Nachteile von Menschen mit ZNS-Schäden müssen alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Deshalb veranstaltet die "Arbeitsgemeinschaft Teilhabe" am 10. und 11. März 2011 ihren 5. Nachsorgekongress. Er richtet sich sowohl an die Politik als auch an Betroffene und ihre Angehörigen sowie an Kostenträger und Vertreter der Heil- und Hilfsberufe. Schirmherr des Kongresses ist Hubert Hüppe, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen. Die Arbeitsgemeinschaft* (s.u. )wird von sieben Verbänden getragen. Die Schirmherrschaft für die AG hat die ZNS – Hannelore Kohl Stiftung übernommen.
Bei der Pressekonferenz standen Rede und Antwort:
° Stefan LENGER, Schädelhirnverletzter in Begleitung von
° Sabine UNVERHAU, Neuropsychologin, ( Statement (PDF) / Langfassung (.doc)
° Dr. Dr. Paul REUTHER, Facharzt, NeuroTherapie Rhein-Ahr ( Statement hier (PDF)
° Dr. Johannes VÖCKING, ZNS – Hannelore Kohl Stiftung ( Statement (PDF)/ Präsentation (.ppt)
Ferner stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung: Die Mutter von Herrn Lenger, Achim EBERT (Sprecher der AG Teilhabe) sowie Dr. Hartwig KULKE (Gesellschaft für Neuropsychologie, GNP).
( Fakten/Hintergrund hier (PDF)

> 5. Nachsorgekongress mit Programm
Infos über die AG
 
 



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