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"Ende des therapeutischen Nihilismus"
Die gefährlichsten Begleitinfektionen bei Drogenkranken sind behandelbar
Wissenschaftliche Publikation der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin
Die größte Gefahr für drogenkranke Menschen ist inzwischen
eine Infektion mit dem Erreger der Hepatitis ("Leberentzündung")
vom Typ C. Eine HCV-Infektion führt zu schweren Erkrankungen mit
manchmal tödlichen Komplikationen, zur weiteren Verelendung der Betroffenen
und zu erheblichen Belastungen für Gesundheitswesen und Volkswirtschaft.
Bisher gingen die meisten Ärzte davon aus, dass eine Behandlung der
HCV-Infektion bei heroinabhängigen Drogenpatienten zwecklos sei,
unter anderem, weil diese Menschen ohnehin nicht in der Lage seien, die
Therapie durchzuhalten ("non-compliance"). Genau das ist falsch. "Der
therapeutische Nihilismus ist längst nicht mehr gerechtfertigt",
erklärte Dr. Jörg Gölz (Berlin), Vorsitzender der Deutschen
Gesellschaft für Suchtmedizin (DGS). Gölz ist Herausgeber eines
Sonderheftes der DGS-Zeitschrift "Suchttherapie"* über "Virushepatitiden
bei Drogenabhängigen".
Ergänzung dazu: NIH modernisiert Leitlinien unter Mitarbeit der
DGS
zu dieser Pressemitteilung
Geschafft: Durchbruch bei der Neuregelung der Hilfe für Heroinkranke!
Zum Hintergrund: frühere Pressemitteilungen dazu:
Krankenkassen sparen auf dem Rücken von Drogenkonsumentenund belasten
die Gesellschaft mit Folgekosten
DGS-Presseerklärung vom 8. August 2002
Die Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin (DGS) begrüßt
das Vorgehen der Bundesregierung, gegen den Widerstand der gesetzlichen
Krankenkassen endlich für eine ausreichende Behandlung von suchtkranken
Menschen zu sorgen.
Die DGS vertritt die fachlich zuständigen Ärzte und setzt sich
für die Einhaltung von wissenschaftlich gesicherten Qualitätsmaßstäben
bei der Versorgung Drogenkranker, für die Vermeidung schwerer Folgeschäden
("harm reduction"), für Vorbeugung und für Forschung ein.
Dazu erst einmal eine positive Entwicklung:
21. August 2002: Sozialgericht lehnt Verweigerungshaltung der Krankenkassen
ab
und bestätigt Bundesregierung und DGS
Das Sozialgericht Köln hat am 21.8.02 mitgeteilt, dass es den Antrag
auf einstweilige Anordnung des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen
gegen das Bundesministerium für Gesundheit wegen einer Ersatzvornahme
nach §94 Sozialgesetzbuch (SGB) V abgelehnt hat.
In der Pressemitteilung des Sozialgerichts Köln heißt es
unter anderem:
"Zwar sei durch §9 SGB V der Bundesausschuss zunächst beauftragt,
Richtlinien zu erlassen, die die Kassenärztlichen Vereinigungen sowie
die Vertragsärzte, die Krankenkassen und die Versicherten der gesetzlichen
Krankenversicherung binden. Bei Erlass dieser Richtlinien sei der Bundesausschuss
jedoch auf eine demokratische Legitimation angewiesen. Aus § 94 SGB
V leite sich ab, dass dem Bundesminister für Gesundheit nicht nur
eine Rechtsaufsicht übertragen, sondern ihm auch eine demokratische
Mitverantwortung für das in den Richtlinien liegende politische Handeln
aufgebürdet werde. Daher habe das Bundesministerium u.a. das Recht,
die Richtlinien zu beanstanden. Im Rahmen der Richtlinien bestehe ein
Beurteilungsspielraum, der neben rein rechtlichen Erwägungen auch
politische Zweckmäßigkeitsüberlegungen einschließe.
Nach Auffassung der 19. Kammer des Sozialgerichts Köln sei es daher
nicht zu beanstanden, wenn das Bundesministerium dem Recht und den Interessen
der Versicherten zum Durchbruch verhelfe."
(Az.: S 19 KA 25/02 ER)
Pressekontakt Sozialgericht Köln:
Wolfgang Aghte
Vizepräsident des SG
Tel.: (0221)1617-0, Fax:-160
Mail
Dann: vorläufiger Stopp durch das LSG Essen
Die 7 Wahlprüfsteineder Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin
"Es muss endlich gehandelt werden"
DGS bittet gesundheits- und drogenpolitische Sprecher der Parteien um
Stellungnahme - Presseerklärung 5/02
Mehr oder weniger Schaden für Suchtkranke und Gesellschaft -
was wollen die Verantwortlichen denn nun wirklich?
Für mehr Qualität bei der Behandlung suchtkranker Menschen!
Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin e.V.
(DGS) - 4/02
Hamburger Senat fördert lebensgefährliche Infektionskrankheiten
Presseerklärung der DEUTSCHEN GESELLSCHAFT FÜR SUCHTMEDIZIN
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MWM-Vermittlung übernimmt Pressearbeit für die
Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin e.V. - Neuer Vorstand
Berlin - Dr. Jörg Gölz aus Berlin ist seit Kurzem neuer Vorsitzender
der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin e.V. (DGS). Der Berliner
Spezialist für Suchtmedizin sowie unter anderem für die Behandlung
von HIV- und Hepatitis-Infektionen trat damit die Nachfolge von Dr. Rainer
Ullmann an, der acht Jahre lang im Vorstand der DGS gearbeitet hat.
Gölz, Jahrgang 1943, studierte Medizin in Tübingen und absolvierte
eine Ausbildung zum Kinder- und Jugendpsychiater sowie anschließend
zum Allgemeinarzt in Berlin. Er ist heute in der "Praxisgemeinschaft
Kaiserdamm" tätig. Gölz ist bzw. war Mitglied wichtiger
Fachkommissionen sowie seit 1997 Lehrbeauftragter für Allgemeinmedizin
an der Humboldt-Universität zu Berlin. Dem DGS-Vorstand gehört
er seit 1999 an. Zu seinen zahlreichen Veröffentlichungen gehört
auch die Herausgeberschaft der Standardwerke "HIV und AIDS" sowie "Der
drogenabhängige Patient" (beide im Verlag Urban & Fischer).
Zunächst einmal für das Jahr 2002 hat die Agentur MWM-Vermittlung,
Berlin, die Pressearbeit für die Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin
übernommen.
Die DGS widmet sich der Erforschung von Suchtkrankheiten ebenso wie
der Prävention, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation.
Pressekontakt:
MWM-Vermittlung
Kirchweg 3 B, 14129 Berlin
Tel.: (030) 803 96 86
Mail MWM
Weitere Infos:
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